Amtstafel

Durch die authentische Kundmachung von Gemeindeverordnungen im Internet soll – neben der Verfolgung von verwaltungsreformatorischen Zielsetzungen – auch der faktische Zugang der Gemeindebürgerinnen und -bürger zu den kommunalen Rechtsvorschriften erleichtert werden. Um einen möglichst breiten Zugang zu den Dokumenten zu gewährleisten ist vorgesehen, dass die Kundmachungen im elektronisch geführten Amtsblatt jederzeit ohne Identitätsnachweis, unentgeltlich und selbstverständlich auch barrierefrei zugänglich sein müssen.

Sie finden die Verordnungen der Gemeinde auf amtstafel.at sowie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) 

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