Standesamt:
Mit 01. Jänner 1939 wurden in Österreich die Personenstandsangelegenheiten an die Standesämter übertragen. Dazu gehören die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen sowie die Ausstellung von entsprechenden Urkunden. Für Personenstandsfälle vor 1939 sind die Pfarrämter als Matrikelführer zuständig. Unsere Standesbeamt: innen übernehmen ca. 70 Trauungen pro Jahr, wobei sich die Durchführung der Zeremonien außerhalb des Standesamtes immer größerer Beliebtheit erfreuen.
Staatsbürgerschaftswesen:
In diesem Bereich werden hauptsächlich Anträge auf Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen bearbeitet sowie Auskünfte zur Evidenz und Heimatrolle erteilt.