Errichtung der Kanalabschnitte
Mit der Errichtung der Kanalabschnitte 2 bis 4 (ohne AWG Pischeldorf) wurde im Jahre 2000 durch die damalige Generalunternehmerfirma NOVUM Wassertechnik GmbH begonnen, die offizielle Inbetriebnahme erfolgte 2003. Derzeit ist bereits der Bauabschnitt 16 fertig gestellt worden.
Im Moment sind ca. 71 km Kanal (56 km Freispiegel, 15 km Druckleitung) und 46 Pumpwerke in Betrieb, welche derzeit durch die Firma WTE Projektentwicklung GmbH, 2344 Maria Enzersdorf, (zur EVN Group gehörig) betrieben werden. Das Betriebspersonal sitzt in der Kläranlage Eis/Ruden, von wo aus das Kanalnetz betreut wird. Alle Pumpwerke sind über ein GPRS-Fernwirksystem mit der Zentrale in Ruden und Maria Enzersdorf verbunden. Die Gemeinde besitzt keine eigene Kläranlage, daher erfolgt die Entsorgung der Abwässer zum größten Teil in die Kläranlage nach Poggersdorf, weiters zur ARA nach Pischeldorf und auch in den städtischen Kanal nach Klagenfurt.
Weitere Anlagenteile: ARA Latschach wurde Ende Juli 2010 außer Betrieb genommen, die AWG Gammersdorf wurde 2012 und die AWG Großgörtschach 2020 durch die Gemeinde übernommen.
Betriebsführung
Die Betriebsführung der Gemeindekanalisationsanlagen wird seit der Inbetriebnahme im Jahre 2003 durch die Firma WTE Wassertechnik GmbH (ehem. NOVUM sowie EVN) bewerkstelligt.
Ansprechpartner: Helmut Kammersberger
Adresse: Kläranlage Eis/Ruden
Telefon: 04234/24541
Mobiltelefon: 0664/6000669804
oder
Ansprechpartner: Jürgen Stefan
Adresse: Kläranlage Eis/Ruden
Mobiltelefon: 0664/8313361
VERBOTEN - Einleitung von Niederschlagwässern in die Kanalisation
Jede Einleitung von Niederschlagswässern (z.B. von Dachrinnen oder Hofflächen) in die Kanalisationsanlagen (nur Abwassersammlung – kein Regenwasser) sind strengstens verboten und hat in Extremsituationen (Hochwasser nach starken Regenfällen) schwerwiegende Folgen! Es kommt zur Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind.
Verordnungen
Kanalanschlussbeitragsverordnung in Kraft mit 01.04.2025
Kanalgebührenverordnung in Kraft mit 01.11.2025
Kanalgebührenverordnung Ortskanalisation Pischeldorf in Kraft mit 01.01.2025
Kanalentsorgungsbereichsverordnung in Kraft mit 01.04.2025
Beilage zu Kanalentsorgungsbereichsverordnung in Kraft mit 01.04.2025