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Die Finanzverwaltung einer Gemeinde ist für die ordnungsgemäße Planung, Durchführung und Kontrolle des Gemeindehaushalts verantwortlich. Grundlage dafür bilden das Gemeindehaushaltsgesetz sowie die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015).
Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:
- Budgetplanung: Erstellung des jährlichen Voranschlags (Gemeindebudget) und Vorbereitung der Beschlussfassung im Gemeinderat.
- Haushaltsvollzug: Überwachung der Einnahmen und Ausgaben sowie Sicherstellung einer geordneten Finanzgebarung.
- Rechnungswesen: Führung der Buchhaltung und Dokumentation aller finanziellen Vorgänge gemäß den Vorgaben der VRV 2015.
- Rechnungsabschluss: Erstellung des jährlichen Rechnungsabschlusses und Darstellung der finanziellen Entwicklung der Gemeinde.
- Abgaben- und Gebührenverwaltung: Vorschreibung und Einhebung von Gemeindeabgaben und Gebühren.
- Finanzplanung und Vermögensverwaltung: Planung der finanziellen Entwicklung sowie Verwaltung des Gemeindevermögens und bestehender Verbindlichkeiten.
Unsere Mitarbeiter: innen in der Finanzverwaltung / Buchhaltung stehen Ihnen als Ansprechpartner für abgabenrechtliche Anfragen, Auskünfte zur Abrechnung sowie Einrichtung im elektronischen Zahlungsverkehr (Abbuchungsaufträge etc.) gerne zur Verfügung.