Abgaben (Gebühren) & Tarife

Begriffserklärung

Steuern:
Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.

Beiträge:
Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.

Gebühren:
Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw. Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.



Abfallgebühren

Friedhofsgebühren

Freiwillige Feuerwehr - Tarifordnung 

Ganztagsschule Tarifordnung für das Schuljahr 2025/2026

Ganztagsschule Richtlinien für das Schuljahr 2025/2026

Kanalgebühren Ortskanalisation Pischeldorf

Kanalanschlussbeitrag

Kinderbildungs- und -betreuungsordnung für den Kindergarten Magdalensberg

Kinderbildungs- und -betreuungsordnung für die Kindertagesstätte Magdalensberg

Vergnügungssteuer und Tarife

Ortstaxe

Tierkörperentsorgungsgebühren

Veranstaltungsräumlichkeiten der Gemeinde - Tarifordnung

Wasseranschlussbeitrag

Wasserbezugsgebühren

Wassernachtragsbeitrag

Wasserlieferverträge für die Gemeindewasserversorgungsanlagen * Gundersdorf-St. Thomas-Kreuzbichl * Reigersdorf-Hollern-Zinsdorf-St. Lorenzen und * Teile Wutschein

Zweitwohnsitzabgabe